Immobilienrecht

Immobilienkauf in Spanien: Welche Prüfung vor der Unterschrift zählt

Zurück zu Fachartikeln 6. Februar 2026

Vor einer Unterschrift sollten Arras-Vertrag, Grundbuchstand, Belastungen und Haftungsrisiken rechtlich geprüft werden.

Bei Immobilientransaktionen in Spanien reicht ein kurzer Blick in den Kaufvertrag nicht aus. Entscheidend ist die Kombination aus Vertragsprüfung, Grundbuchanalyse und Risikobewertung.

In der Praxis prüfe ich insbesondere Arras-Verträge, Eigentumsverhältnisse, Belastungen und mögliche Haftungsrisiken. Ziel ist eine klare Entscheidungsgrundlage vor der notariellen Beurkundung.

Die Abwicklung nach der Unterschrift erfolgt strukturiert mit Gestoría und Notariat, damit steuerliche und grundbuchrechtliche Schritte sauber umgesetzt werden.